Unabhängige orthopädische Begutachtung
Orthopädische Gutachten sind wichtig, wenn es um Rentenfragen, GdB-Einstufungen, Unfallfolgen oder Versicherungsleistungen geht. Als erfahrene Gutachter beurteilen wir Ihre Beschwerden, Funktionsbeeinträchtigungen und den Zusammenhang mit Unfällen oder Vorerkrankungen nach etablierten medizinischen Kriterien.
Sozialgericht, Versorgungsamt, Privat, Unfallversicherung
Strukturierte Befunde für Gerichte, Behörden und Versicherungen
Im Rahmen der Begutachtung führen wir ein ausführliches Gespräch, eine gründliche orthopädische Untersuchung und werten vorhandene Röntgen-, MRT- oder CT-Bilder aus. Die Ergebnisse fassen wir in einem klar gegliederten Gutachten zusammen, das für Gerichte, Behörden, Versicherungen und Betroffene nachvollziehbar ist.
Typische Fragen zur Gutachten
- Was muss ich zum Gutachtertermin mitbringen und wie läuft er ab?
- Bitte bringen Sie alle relevanten Arztbriefe, Bildgebung, Befunde und Bescheide mit. Es folgt zunächst ein Gespräch, dann eine körperliche Untersuchung. Anschließend werten wir alle Unterlagen aus und erstellen das schriftliche Gutachten.
- Wer erhält das Gutachten und erfahre ich den Inhalt?
- Auftraggeber des Gutachtens (z. B. Gericht, Versicherung, Behörde) erhält den Bericht. Auf Wunsch erläutern wir Ihnen die wesentlichen medizinischen Ergebnisse in verständlicher Form.
- Kann ich ein Zweitgutachten einholen, wenn ich unzufrieden bin?
- Ein Zweitgutachten ist grundsätzlich möglich, insbesondere über das Gericht oder Ihren Anwalt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen klären Sie am besten im Rahmen einer juristischen Beratung.
